Der Landesverband Sachsen vertritt die berufsständischen Belange der im Freistaat Sachsen ansässigen und tätigen öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen. Er versteht sich als Bindeglied zwischen den bestellenden und betreuenden Körperschaften des öffentlichen Rechts und den Sachverständigen.
Zu seinen Aufgaben und Zielen gehört es, seine Mitglieder durch Weiterbildung, Information und Erfahrungsaustausch - insbesondere durch Fachgruppenarbeit - auf dem neuesten Stand der Technik bzw. wissenschaftlicher Forschung und Erkenntnisse zu halten.
Öffentlich bestellte und vereidigte sowie qualifizierte Sachverständige sind verpflichtet, die auf ihrem Fachgebiet notwendige überdurchschnittliche Qualifikation zu erhalten.
Außer dieser besonderen Sachkunde besitzen sie die Fähigkeit, mündlich und schriftlich Gutachten in allgemein verständlicher, gewandter Form für Gerichte, Behörden, die Wirtschaft und Einzelpersonen zu erstatten.
Durch seinen Eid ist der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige und durch seine Anerkennung der qualifizierte Sachverständige gebunden, seine Sachverständigenaufgabe jederzeit verantwortungsvoll zu erfüllen und seine Gutachten unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten.
Eine öffentliche Bestellung im Freistaat Sachsen erfolgt durch die drei Industrie- und Handelskammern (IHK), die drei Handwerkskammern (HWK) sowie seit 2015 durch die Ingenieurkammer Sachsen (IK) und die Architektenkammer Sachsen (AK).
Anerkannte Sachverständige haben ihre Zulassung von Bestellungsbehörden der ehemaligen DDR erhalten, insbesondere vom Rat des Bezirkes (RdB), der Bezirksverwaltungsbehörde (BVB) und den Ministerien für Bauwesen (Min. f. Bauw. DDR) sowie für Umweltschutz und Wasserwirtschaft der DDR. Die Anerkennung ist im "Einigungsvertrag" sowie zwischen BVS Bundesverband und BVS Sachsen geregelt.
Weitere anerkannte Prüfungsverfahren und -bestätigungen qualifizieren unsere Mitglieder zu Sachverständigen mit der besonderen Sachkunde. Diese wird geprüft durch das Sächsische Staatsministerium des Inneren (SMI) und das Sächsische Oberbergamt Freiberg, die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ), das Institut für Sachverständigenwesen (IfS Zert GmbH), die WF WertermittlungsForum GmbH (WF-Zert), die HypZert GmbH (CIS HypZert F), die EIPOS gGmbH (EIPOSCERT) u. a. Alle Zertifizierungen wurden nach DIN EN 45013 bzw. DIN EN ISO/IEC 17024 durchgeführt. Die Anerkennung einer Zertifizierung als der öffentlichen Bestellung gleichwertig, bedarf aufgrund der Vielzahl von Abstufungen einer Einzelfallprüfung.
Die (finale) Prüfung auf Gleichwertigkeit der Zertifizierung mit dem Anforderungsniveau einer öffentlichen Bestellung ist im Regelfall dem jeweiligen Bundesfachbereichsleiter vorbehalten, um damit auch die Einheitlichkeit im Bundesverband zu wahren. In Ausnahme- und/oder Härtefällen behält sich der Vorstand des BVS Sachsen ein Mitspracherecht vor.
Anwärter haben den Nachweis geführt, dass sie bei einer der bestellenden Körperschaften öffentlichen Rechts oder akkreditierten Zertifizierungsstellen den Antrag zum Nachweis der besonderen Sachkunde gestellt haben. Als Seniorenmitglieder werden Sachverständige geführt, deren öffentliche Bestellung bzw. Anerkennung erloschen ist oder die aufgrund ihres Alters nur noch eingeschränkt der Sachverständigentätigkeit nachgehen.
Das Mitgliederverzeichnis ist im Internet unter den Suchbegriffen "Sachverständige" und "BVS" und auch unter der Adresse www.bvs-ev.de auffindbar. Weiterhin wird auf das Sachverständigenverzeichnis der sächsischen Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern verwiesen. Das interne Datennetz der sächsischen Justiz "Intranet" verweist auf www.sachsen-sachverstaendige.de. Auch unter der Adresse www.ifsforum.de vom Institut für Sachverständigenwesen können Sie uns finden, ebenso die Bestellungsvoraussetzungen. Diese werden ständig aktualisiert.
BVS Sachsen
Landesverband öffentlich besteller und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständigen e.V.
Schnorrstraße 70
01069 Dresden
0351 - 8626 43 33