Das Institut für Sachverständigenwesen e. V. weist in seinem aktuellen Monatsspiegel auf folgendes hin:
Kosten für eine Begleitperson sind erstattungsfähig Sachverständige, die aufgrund von Behinderungen nicht in der Lage sind, Ortsbesichtigungen ohne fremde Hilfe durchzuführen oder Gerichtstermine ohne fremde Hilfe wahrzunehmen, können für die Inanspruchnahme von Begleitpersonen Kostenersatz beanspruchen (§ 7 Abs. 1 S. 2 JVEG). |
Kürzung der Stundenzahl muss nachvollziehbar begründet werden Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Angabe des Sachverständigen zur Stundenzahl objektiv erforderlich ist. Will der Anweisungsbeamte die in der Rechnung eines Sachverständigen angegebene Stundenzahl kürzen, muss er dies auch begründen können. Ein Anlass zur Nachprüfung der angegebenen Stundenzahl wird nur dann bestehen, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint (SG Detmold, 08.07.2021, Az.: S 2 KR 2053/19). |
Sachverständiger kann Dolmetscher beauftragen Beauftragt der vom Gericht beauftragte Sachverständige seinerseits einen Dolmetscher, dann kann Letzterer seine Kosten nicht gegenüber der Staatskasse geltend machen, sondern muss gegenüber dem Sachverständigen abrechnen. Die dadurch dem Sachverständigen entstandenen Zusatzkosten können aber besondere Aufwendungen i.S.v. § 12 JVEG sein (OLG Frankfurt, 06.05.2021, Az.: 2 Ws 101/20). |