Das Institut für Sachverständigenwesen e. V. weist in seinem aktuellen Monatsspiegel auf folgendes hin:
Überschreitung des im Beweisbeschluss festgesetzten Auslagenvorschusses Überschreiten die Kosten eines Sachverständigen eine vom Gericht bei der Auftragserteilung festgesetzte Obergrenze um gut 5%, ist dies nicht erheblich und löst keine Hinweispflicht des Sachverständigen aus. Erhält der Sachverständige nach Erstattung eines Gutachtens zu einem späteren Zeitpunkt in derselben Sache einen weiteren Gutachtenauftrag mit neuen Fragestellungen, wird dieser Auftrag nicht dem Kostenvorschuss des ersten Auftrags zugeordnet, sodass sich insoweit eine Hinweispflicht erübrigt (OVG Schleswig, 02.01.2020, Az.: 5 O 5/19). |
Aachener Bausachverständigentage am 25./26.04.2022: Klimawandel und Ressourcenknappheit: Wie sollen wir zukünftig bauen? Die Aachener Bausachverständigentage 2022 umfassen die gewohnten beiden Vortragstage. Zusätzlich werden an den folgenden drei Tagen jeweils zwischen ca. 16:00 Uhr und 21:00 Uhr webbasierte, moderierte Diskussionsforen mit den |